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Wer darf den Bestatter beauftragen?

Bei Todesfällen in sozialen Einrichtungen (Krankenhaus, Seniorenheim), übernimmt dies i.d.R. die Einrichtung; die Angehörigen müssen zuvor der Einrichtung mitteilen welcher Bestatter beauftragt werden soll.

In allen anderen Fällen sollten die nächsten Angehörigen den Bestatter direkt beauftragen.

Was weiter in einem Todesfall und danach zu tun ist, erfahren Sie auch in unserer Trauerfall-Checkliste!

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