Haben Sie beispielsweise einen Bestattungsvorsorgevertrag geschlossen, dann haben Sie damit auch sichergestellt, welcher Bestatter zuständig ist.
Im Übrigen haben Sie, bzw. Ihre Angehörigen die freie Wahl, welchem Bestatter Sie sich anvertrauen möchten. Es macht natürlich Sinn einen nahegelegenen Bestatter auszuwählen, da Sie so nicht lange auf das Eintreffen warten müssen.
Bei Todesfällen, die nicht zu Hause stattfinden, kann es passieren dass zunächst ein fremder Bestatter tätig wird. Hat sich der Verstorbene für einen Bestattungsvorsorgevertrag bei uns entschieden oder möchten Sie als Angehöriger, die Bestattung durch das Bestattungshaus Keil durchführen lassen, so verständigen Sie uns (0 56 09 / 80 81 88) und wir werden die Überführung des Verstorbenen in unsere Obhut veranlassen - weltweit!